AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jumbo-Reinigungen AG

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeiten und Dienstleistungen der Firma Jumbo-Reinigungen AG.

Auftragsbestätigung/Abo-Vertrag

Eine Offerte ist unverbindlich und kostenlos. Einmalaufträge werden nach der Bestellung/Offerte terminiert und bestätigt.

Unterhaltsreinigung und Aboaufträge werden im gewünschten Turnus eingeplant und je nach Volumen und Absprache nach der Ausführung, monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich verrechnet.

Ausführungen nach Aufwand werden laut Kategorie (Unterhaltsreinigung oder Spezialreinigung) gemäss vereinbartem Stundensatz zzgl. 10 % Material-/Fahrzeug-/Spesenanteil sowie Mehrwertsteuer verrechnet. Fahrzeiten zum Objekt/Kunden werden gemäss GAV den Reinigungskräften entschädigt und bei der Offertstellung eingerechnet. Bei Regiearbeiten wird die Zeit ab Magazin bis Magazin rapportiert und verrechnet.

Vertragsänderungen bedarf es immer in schriftlicher Form festzuhalten.

Geheimhaltungspflicht

Das Reinigungspersonal unterliegt in Ausübung seiner Tätigkeit der strengsten Geheimhaltungspflicht.

Qualitätskontrolle/Beanstandungen

Das Personal wird regelmässig intern geschult, so dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden können. Es werden interne Qualitätskontrollen in regelmässigen Abständen durchgeführt. Allfällige mangelhafte Arbeiten sind dem Unternehmen unverzüglich zu melden.

Umzugsreinigungen und Einmalaufträge werden prinzipiell mit Übergabegarantie ausgeführt, wobei mindestens eine Person der Jumbo-Reinigungen AG anwesend ist.

Versicherung/Schadenfall

Das Personal der Jumbo-Reinigungen AG verpflichtet sich zu höchster Sorgfalt bei der Ausführung der Arbeiten.

Im Falle eines Schadens, welche bei der Ausführung der Arbeiten zustande kam und ein eindeutiges Verschulden zugewiesen werden kann, wird dieses Ereignis durch die Haftpflichtversicherung bis CHF 5 Mio. gedeckt (Zeitwert).

Für Storenbänder sowie «alte» Scharniere bei Doppelverglasungsfenstern kann keine Haftung übernommen werden.

Für Schäden, Unterbrechungen oder Abbruch der Arbeiten, welche durch Drittparteien oder höhere Gewalt verursacht werden, wird seitens Jumbo-Reinigungen AG nicht gehaftet.

Personal

Die Jumbo-Reinigungen AG ist für die Ausbildung, Schulung und Instruktion des Personals verantwortlich.

Sämtliches Personal wird nach GAV-Bedingungen entlöhnt und versichert.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages sowie vor Ablauf von zwölf Monaten nach dessen Ende kein Personal der Jumbo-Reinigungen AG zu engagieren. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmung hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Konventionalstrafe von CHF 5000.— pro Person und entbindet ihn nicht von dieser Verpflichtung.

Im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis ist jedoch eine Übernahme von Reinigungspersonal durch den Auftraggeber ohne Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes möglich.

Mauerwerk/Verkalkungen

Gestrichenes beziehungsweise verputztes Mauerwerk wird prinzipiell trocken gereinigt/entstaubt. Holzwände können feucht abgewaschen werden.

Betonfassaden, -simsen, oder -elemente können chemische Oberflächenschäden auf der Glasoberfläche verursachen. Ebenfalls können starke Verkalkungen an Fenstern und Duschkabinen das Glas beschädigen, so dass dies mit einer «normalen» Reinigung nicht restlos entfernt werden kann. Hierfür müsste ein Spezialist für Glassanierung beigezogen werden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Firma Jumbo-Reinigungen AG ist Chur. Es können jedoch Ansprüche beim Gerichtsstand des Auftraggebers geltend gemacht werden. Es gilt Schweizer Recht.

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